Für die Aufnahme und die Zugehörigkeit in bzw. zum Verein fallen Gebühren an. Die aktuellen Sätze entnehmen Sie bitte der Preisliste (Link)
1
2
Das Mindestalter für den Beitritt zum Verein beträgt 12 Jahre.
2
3
Das Aufnahmegesuch ist bei einem der beiden Schützenmeister abzugeben. Das Schützenmeisteramt entscheidet nach einer vierwöchtigen Veröffentlichung des Antrags im Verein über die finale Aufnahme in den Verein.
3
5
Der Verein erwartet vom Antragsteller die aktive Teilnahme am Schießbetrieb.
4
6
Wenn über den Verein ein Bedürfnis zum Waffenerwerb beantragt wird, gilt folgende Regelung:
- Mitgliedschaft im Verein mind. 1 Jahr,
- Regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen,
- Mindestalter 25 Jahre,
- Erwerb einer zweiten Kurzwaffe, wenn die aktive Teilnahme am Schießbetrieb erkennbar ist (Eintrag im Schießbuch etc.).
5
7
Vom Antragsteller wird die Bereitschaft erwartet, sich als Standaufsicht zur Verfügung zu stellen.
6
8
Beachtung und Einhaltung der aktuell geltenden Satzung des Vereins.