Für die Aufnahme und die Zugehörigkeit in bzw. zum Verein fallen Gebühren an. Die aktuellen Sätze entnehmen Sie bitte der Preisliste (Link)
1
2
Das Mindestalter für den Beitritt zum Verein beträgt 12 Jahre.
2
3
Das Aufnahmegesuch ist bei einem der beiden Schützenmeister abzugeben. Das Schützenmeisteramt entscheidet nach einer vierwöchtigen Veröffentlichung des Antrags im Verein über die finale Aufnahme in den Verein.
3
5
Der Verein erwartet vom Antragsteller die aktive Teilnahme am Schießbetrieb.
4
6
Wenn über den Verein ein Bedürfnis zum Waffenerwerb beantragt wird, gilt folgende Regelung:
- Mitgliedschaft im Verein mind. 1 Jahr,
- Regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen,
- Mindestalter 25 Jahre,
- Erwerb einer zweiten Kurzwaffe, wenn die aktive Teilnahme am Schießbetrieb erkennbar ist (Eintrag im Schießbuch etc.).
5
7
Vom Antragsteller wird die Bereitschaft erwartet, sich als Standaufsicht zur Verfügung zu stellen.
6
8
Beachtung und Einhaltung der aktuell geltenden Satzung des Vereins.
7
Muster-Formulare
ID
Art
Jahr
Beschreibung
Disziplin
Download
Datum
Zielgruppe
Kategorie
73
Formulare - Muster
Verleihschein - Waffen
Alle
JSSV
74
Formulare - Muster
Aufnahmeantrag JSSV
Alle
JSSV
76
Formulare - Muster
Aufnahmeantrag - Datenschutz
Alle
JSSV
94
Formulare - Muster
Änderungsmitteilung
Alle
JSSV
96
Formulare - Muster
Nachweis Sportschützeneigenschaft
Alle
JSSV
Dynamischer Titel für Modals
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